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Übermut tut selten gut
Nördlich von Leibnitz steht heute noch, an der alten
Römerstraße, die einst im Altertum von Flavia Solva nach Noreia geführt hatte,
das Landgerichtskreuz. Vor einigen Jahrhunderten war es das Wahrzeichen der
Allgewalt irdischer Gerechtigkeit. Auf dem kleinen Hügel knapp dahinter war ein
Galgen aufgerichtet, die Richtstätte für jene, die wegen Untaten ihr Leben
verwirkt hatten. Dort an diesem Galgen fand manch verdorbenes Leben sein
trauriges Ende. Von dieser Stätte des Todes gibt es eine schaurige Sage, die
sich bis in unsere Tage erhalten hat:
Ein Handwerksbursch aus der Gabersdorfer Gegend, der einige Monate in St.
Gotthard im heutigen Ungarn auf Arbeit gewesen war, machte sich eines Tages auf
Schusters Rappen wieder in seine Heimat auf. In der Oststeiermark, nicht weit
von Riegersburg, kam er zufällig zu einem Galgen, wo drei Übeltäter daran waren,
für ihre Verbrechen mit dem Tode zu büßen. Den Gabersdorfer stach der Hafer, er
ging ganz nahe an den einen der schon baumelnden Delinquenten heran und fragte
ihn bummelwitzig: „Na, gibt's da vielleicht auch für mich ein Platzerl?” Worauf zu seinem Schrecken hinter ihm eine laute schneidende Stimme rief: „Nein, dein Platz ist der Galgen beim Landgerichtskreuz im Leibnitzer Feld!”
Still und leise entfernte sich schleunigst der Wandersmann, setzte seinen Weg fort und erreichte am nächsten Tag Leibnitz, wo gerade ein Kirtag mit einem großen Markt stattfand. Bald ging wie ein Lauffeuer die Kunde um, ein Spitzbube habe auf dem Viehmarkt ein Pferd gestohlen und treibe es in Richtung Tillmitsch.
Und gar bald waren die Landjäger hinter ihm her, was aber dem schlauen und mit
allen Salben geschmierten Dieb keinesfalls verborgen blieb!
Wie der Zufall so spielt, traf der Kerl just zu diesem Zeitpunkt mit dem
Gabersdorfer zusammen. Geistesgegenwärtig bat er ihn, für kurze Zeit sein Ross
zu halten und auf der Straße weiterzuführen, er selbst müsse nur schnell seine
Notdurft verrichten. Sprach's und verschwand auch schon im anstoßenden Dickicht.
Arglos tat der Gabersdorfer, worum ihn der Mann gebeten. Doch kaum hatte er mit
dem Pferd eine kurze Strecke zurückgelegt, da nahten die berittenen Verfolger
und ergriffen ihn in der festen, wenn auch irrigen Überzeugung, den Missetäter
erwischt zu haben. Die flehentlichen und verzweifelten Beteuerungen seiner
Unschuld halfen dem erschrockenen Burschen nicht. Sie zerrten ihn zum Galgen
beim Landgerichtskreuz, wo soeben ein Tribunal tagte.
Auch dort fand der Arme mit seiner Schilderung kein Gehör. Er wurde zum
sofortigen Tod durch den Strang verurteilt! Als ihm der Strick um den Hals
gelegt wurde, kam ihm die Erinnerung an den Galgen bei Riegersburg, seine
scherzhafte und wohl allzu übermütige Frage an den Gehenkten und die
unheilkündende Stimme so richtig in den Sinn, und er konnte es nicht fassen,
dass all dies für ihn zur traurigen und entsetzlichen Wirklichkeit werden
sollte.
| © Peter Stelzl |
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